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Führung Des Adelstitel
Die Patrizierfamilien führten im allgemeinen kein ihrer Zugehöhrigkeit zum Adel kennzeichnendes Prädikat. Erst im 18. und 19. Jahrhundert findet sich das dem Namen vorgesetzt „de“ oder „die“ als Adelsprädikat, insbesondere bei italienischen Familien, die in andere Länder ausgewandert sind und dort mit dem heimischen Adel zusammenkamen. Auch das unter dem italienischen Adel weit verbreitete Prädikat „Conte“ kommt in den früheren Jahrhunderten nur bei einzelnen Angehörigen des ravennatischen Patriziats, niemals aber als Adelsprädikat aller Familienmitglieder vor.
Erst gegen Ende des 17. Jahrhunderts findet man auch bei ravennatischen Familien den Titel „Conte“ etwas häufiger, der sich allmählich als Adelsprädikat für die ganze Familie einbürgerte. Im 18. Jahrhundert kommt erst die förmliche, erbliche Verleihung von Prädikaten vor, so der Titel „Marchese“ an die Vaini 1703, Spreti 1736, Cervalli 1739.
Hieronymus
1695 – 1772
Edelknabe am Hofe des Kurfürsten
Max-Emanuel in Bayern
Adel und Adelsverleihung in Italien
Ein Diplom, mit dem der Familie der Adel verliehen wurde, besitzt diese nicht. Seit ihrem ersten geschichtlichen Auftreten gehört sie dem adeligen Patriziat Ravennas an. In späteren Jahren wurden die Spreti auch in das Patriziat und den Adel anderer Städte aufgenommen. So erscheinen Mitglieder der Familie im Adel und Patriziat von Ferrara, Cervia, Bagnacavallo und San Marino.
Eine förmliche Verleihung eines höheren Adelsgrades an die Familie erfolgte in Italien durch Carl Emanuel König von Sardinen, der mit Diplom vom 29. Januar 1736 dem Giulio VI. und seinen männlichen Nachkommen den erblichen Titel „Marchese“ verlieh. Im amtlichen Verzeichnis des italienischen Adels (Elenco Uffisiale Nob. Ital. 1922) war die Familie mit folgenden Titel vorgetragen:
Marchese (männlich)
Nobile dei Marchesi (weiblich)
Patrizier von Ravenna (männlich)
Nobile dei Patrizi di Ravenna (weiblich)
Nach den nunmehrigen Feststellungen der Kgl. Consulta Araldica und der Eintragung in das Libro d’oro della Nobilità Italiana, die italienischen Adelsmatrikel, gebühren die Titel Marchese und Patrizier von Ravenna sämtlichen Mitgliedern der Familie, außerdem die Titel Patrizier von Ferrara, Patrizier von San Marino den männlichen Mitgliedern, Nobili dei Patrizi di Ravenna, die Ferrara den weiblichen Mitgliedern, Nobili die Cervia, die Bagnacavallo den männlichen und weiblichen Mitgliedern. Auch Vittorio Spreti führt in der Enciclopedia diese Titel an.
Hieronymus
1695 – 1772
Franz Johann Hieronymus Innozenz, geboren in Ravenna 1695, gestorben in München 1772, kam 1703 zur Erziehung in die kurfürstliche bayerische Pagerie. Er verblieb in Bayern und gründete das bayerische Haus der Familie. Er war aber nicht der erste Spreti, der in Bayern war. Vor ihm waren hier:
1. Urbano VII geboren 1609 in Ravenna, war in dem Reiterregiment des Oberst Aldobrandini, das an der Schlacht bei Nördlingen 1634 teilnahm, und starb ohne Nachkommen in München.
2. Giovanni Gitolamo, geboren 1654 in Ravenna, gestorben 1694 in Ravenna ohne Nachkommen. Er wurde in der bayerischen Pagerie erzogen, war französischer und bayerischer Offizier und kehrte um 1691 nach Ravenna zurück.
Adelsanerkennung
Eine ausdrückliche Anerkennung des Adels der Familie erfolgte nach ihrer Niederlassung, angeblich im Jahre 1711. Damals wurde (nach Gritzner) Franz Johann Hieronymus, geboren 1695, damals kurf. bayerischer Edelknabe, von der österreichischen Landesadministration Kurbayerns als Graf ausgeschrieben.
Gritzner („Standeserhebung und Gnadenakte deutscher Landesfürsten von 1522-1777“, und zwar Adelsrepertorium der letzen drei Jahrhunderte, Görlitz 1880, Seite 72) bringt ein Verzeichnis der 13 durch die österreichische Administration von 1705 – 1712 ausgeschriebenen Adelsfamilien in Bayern und bemerkt unter Spreti: „1711 Ausschreibung als Graf für Franz Johann Hieronymus Graf Spreti aus altem patrizischem Geschlecht der Stadt Ravenna.“
Gritzner gibt als Quelle für seine Angaben über Adelsanerkennung und Verleihung die Adelsmatrikel, die 26 Foliobände reponierter Akten des Reichsheroldenamtes sowie die im Reichsheroldenamt liegenden, von ihm eingesehenen und durchgearbeiteten Hofratsdekrete über die in Kurbayern und Kurpfalz-Bayern zur Ausschreibung gelangten kaiserlichen Reichsvikariats-, Pfalzgrafen- und landesherrlichen Diplome an.
Schon vor Gritzner erscheint auch in den alten Gothaer Taschenbüchern die gleiche Angabe über die Ausschreibung im Jahre 1711. Das Original ist bis jetzt nicht gefunden worden.
Das Haus-, Hof- und Staatsarchiv in Wien und das Deutsch-Österreichische Staatsamt des Inneren haben in Jahr 1919 mitgeteilt, daß dort die von der Österreichischen Administration erfolgten Ausschreibungen nicht liegen, wie überhaupt über die Tätigkeit der kaiserlichen Administration in Bayern nur spärliche Urkunden vorliegen.
Alle Adelsverleihungen und Anerkennungen, gleichgültig von wem Sie erlassen wurden und gleichgültig, ob an In- und Ausländer ergangen, wurden, wie Gritzner ausführt, ausgeschrieben und damit anerkannt durch kurfürstliche Ausschreibungsdekrete. Diese waren zunächst an die Hofräte gerichtet, dann erst verfügten wieder diese die Ausschreibung mittels Dekret an die unterstellten Dienststellen, daher auch machnmal mit verschiedenen Daten. Ein weiteres Datum als die Jahreszahl 1711 findet sich bei Gritzner nicht.
Adelsverleihungen und Anerkennungen waren während der österreichischen Besetzung und Verwaltung in Bayern 1705 – 1712 den bayerischen Kurfürsten verboten und ausdrücklich dem Kaiser vorbehalten (Gritzner, a.a.O.: Rietzler: Geschichte Bayerns; Freiherr v. Leoprechtling: Generalakta der während der kaiserlichen Renovation angewiesenen, von Kurbayern ausgegangenen Freiherrn und Adeligen 1709 – 1712 sowie in den Verhandlungen des hist. Vereins von Niederbayern Band 8, Heft 3 u. 4, Seite 181 ff, wo auch der Schriftwechsel zwischen der österreichischen Administration und dem kaiserlichen Hof in Wien über die Adelsverleihung wiedergegeben ist.)
Ob die Ausschreibung durch die Administration die Anerkennung des Landes- oder des Reichsadels bedeutet, mag dahingestellt bleiben. In der grundlegenden Entschließung des Kaisers Josef an den Administrator in Bayern, zu Wien, den 24. Mai 1709, heißt es, „dass die Führung von Adelsbezeichnungen allen zu verbieten sei, bis sie sich mit einem kaiserlichen Dipolm gebührend legitimiert haben werden „. In dem Begleitschreiben dieses Erlasses schreibt der kaiserliche Minister Graf Schönborn, zu Wien, den 1. Juni 1709, „es solle auf diejenigen, welchen solche bayerischen Prädikate erteilt werden, kein Druck ausgeübt und ihnen mitgeteilt werden, dass sie, wenn sie in Wien zur Bestätigung respektive Erneuerung ihrer Dipolme sich melden, ein gar gutes Gehör finden werden“.
Von dritter Seite, darunter von Behörden, wurden Franz Johann Hieronymus und seine Söhne im Schriftverkehr meist als Reichsgrafen, d.h. Grafen des Heiligen römischen Reichs deutscher Nation bezeichnet. Sie selbst bedienten sich dieser Bezeichnung nie.
Die Anerkennung des Adels der Familie erfolgte mittelbar am 11. März 1729 durch Verleihung der durchgehenden Edelmannsfreiheit, das ist Edelmannfreiheit im weitesten Umfang auf allen erworbenen und zu erwerbenden Gütern „für Hieronymus, Grafen von Spreti, kurf. Kämmerer und Oberstküchenmeister, seine Ehekonsortin und deren Descendenz“ durch den bayerischen Kurfürsten Karl Albrecht. Ferner fand der alte Adel Anerkennung in der aufgrund urkundlicher belegter Ahnenprobe am 8. Dezember 1829 erfolgten Aufnahme des Franz Johann Hieronymus in den bayerischen Georgi-Ritter-Orden, der den mindestens 300jährigen Adelsbesitz auf seiten der zweiten männlichen Deszendenten im 5. Grade (der Gabelung) zur Voraussetrzung hatte.
Die Eintragung der Familie in die bayerische Adelsmatrikel erfolgte nach allerhöchster Genehmigung am 13. August 1813 bei der Grafenklasse Lit.S.Fol. 1821 Akt. Nr. 2507, und zwar nicht aufgrund eines Ahnenverleihdiploms, sondern des nachgewiesenen mindestens 100jährigen Adelbesitzstandes der Familie (alternative gesetzliche Voraussetzung der Eintragung). Die Eintragung erstreckte sich auf „Josef Grafen von Spreti, Kämmerer, Generalleutnant und Kapitularkomtur des Ordens vom hl. Georg, seine Nachkommen und die Descendenten beiderlei Geschlechts seines verstorbenen Bruders Sigmund (I.)“.